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   BGH, 03.05.2022 - X ZR 4/21   

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https://dejure.org/2022,15774
BGH, 03.05.2022 - X ZR 4/21 (https://dejure.org/2022,15774)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2022 - X ZR 4/21 (https://dejure.org/2022,15774)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2022 - X ZR 4/21 (https://dejure.org/2022,15774)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    Art. 7 Abs. 1 Buchst. a Verordnung (EG) Nr. 261/2004, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Berufungsbegründung i.R.e. Ausgleichszahlungsanspruchs wegen der verspäteten Durchführung eines Fluges

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Berufungsbegründung i.R.e. Ausgleichszahlungsanspruchs wegen der verspäteten Durchführung eines Fluges

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.08.2021 - X ZR 25/20

    Anrechnung einer Ausgleichszahlung nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - X ZR 4/21
    Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Senats vom 31. August 2021 (X ZR 25/20, NJW 2022, 197 Rn. 13 f.) zugrundeliegenden Sachverhalt werden in der Berufungsbegründung auch nicht konkret andere Urteile zitiert, mit denen sich das Erstgericht hätte auseinandersetzen sollen oder nach deren Grundsätzen auf ein anderes Ergebnis zu erkennen gewesen wäre.
  • BGH, 21.07.2020 - VI ZB 68/19

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - X ZR 4/21
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (vgl. statt vieler: BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - VI ZB 68/19, NJW-RR 2020, 1187 Rn. 10; Beschluss vom 5. August 2021 - III ZB 46/20, NJW-RR 2021, 1438 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 05.08.2021 - III ZB 46/20

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung (hier: nach

    Auszug aus BGH, 03.05.2022 - X ZR 4/21
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (vgl. statt vieler: BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - VI ZB 68/19, NJW-RR 2020, 1187 Rn. 10; Beschluss vom 5. August 2021 - III ZB 46/20, NJW-RR 2021, 1438 Rn. 7; jeweils mwN).
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